Beschreibung
Verkehrszeichen 237 „Radweg“: Mit diesem Verkehrszeichen erfolgt eine Kennzeichnung von einem Sonderweg. Dieser muss durch die Radfahrer benutzt werden (Radwegbenutzungspflicht). Durch Zusatzzeichen kann eine weitere Verkehrsart erlaubt werden, die aber Rücksicht auf den Radverkehr nehmen muss.





