Beschreibung
Verkehrszeichen 315-57 „Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts Ende“: Fahrzeuge unter 2,8 t dürfen mit dieser Beschilderung auf dem Gehweg parken. Das Zeichen gibt dabei vor, wie das Fahrzeug geparkt werden darf. Die Pfeile zeigen den Anfang und das Ende des Parkbereiches an. Die Parkerlaubnis kann mittels Zusatzzeichen beschränkt oder gebührenpflichtig sein.





