Beschreibung
Verkehrszeichen 314 „Parken“: Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug führen, dürfen hier parken. Das VZ 314 kann durch verschiedene Zusatzzeichen erweitert werden. So kann ein Parkplatz als gebührenpflichtig ausgewiesen, auf das Parken mit Parkschein beschränkt oder auf bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Rollstuhlfahrer begrenzt werden.





