Beschreibung
Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links“: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen, da Radbenutzungspflicht besteht. Mittels Zusatzzeichen können andere Verkehrsarten erlaubt werden, die aber Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen müssen.





