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Schild „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links“, Ø 60cm, (241-30)

2.32

Beschreibung

Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links“: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen, da Radbenutzungspflicht besteht. Mittels Zusatzzeichen können andere Verkehrsarten erlaubt werden, die aber Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen müssen.

Artikelnummer: 1001848.00 Kategorie:

Beschreibung

Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links“: Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen, da Radbenutzungspflicht besteht. Mittels Zusatzzeichen können andere Verkehrsarten erlaubt werden, die aber Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen müssen.

Zusätzliche Informationen

Größe 60 × 60 cm