Beschreibung
Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“: Mit diesem Zeichen wird auf eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge aller Art hingewiesen. Fahrzeugführer dürfen nicht schneller, als mit der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit fahren. Das Verbot kann durch Verkehrszeichen 278 aufgehoben werden.





